
Berlin (dpa) – Mit dem Einbruch der Gas- und Strompreise muss der Anstieg der Kundenpreise gestoppt werden. Zudem soll die Preiserhöhung bis Ende 2023 untersagt werden – es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass die „Anhebung gerechtfertigt“ ist, so das im Bundestag eingebrachte Regierungsgesetz. Das Wirtschaftsministerium erklärte am Samstag, die Gewaltkontrolle solle Preiserhöhungen verhindern, die durch die Anhebung des Kaufpreises nicht gerechtfertigt seien. Nicht jede Erhöhung ist rechtswidrig, wohl aber „missbräuchlich und ungerechtfertigt“.
Von der Ampelkoalition vorgeschlagene Gas- und Strompreissenkungen sollen die steigenden Kosten für Haushalte und Unternehmen mindern. Der größte Teil des Verbrauchs muss vom Staat bereitgestellt werden, aber es gelten weiterhin die aktuellen, hohen Marktpreise. Der FDP-Energieexperte Michael Kruse sagte der „Bild“-Zeitung (Samstag): „Wir wollen Gratisergebnisse vermeiden, die Unternehmen dazu animieren, mehr zu zahlen.“ Ab März 2023 sollen die Bremsen in Kraft sein, ab Januar ist aber eine Rückenentlastung geplant.
Der Preis steigt 2023 im Briefkasten
Viele Familien erhalten derzeit Schreiben mit Steuererhöhungen für 2023. Dies sei zum Jahresende geschehen, erklärte der Sprecher des Finanzministeriums. Deshalb sind sie gesetzliche Fristen: Steigen die Preise Anfang Januar, müssen sie vier bis sechs Wochen vorher angekündigt werden. Je nach Geldbetrag darf der tatsächliche Kaufpreis angegeben, aber nicht falsch überhöht werden.
Daher muss vermieden werden, dass es in Zukunft zu einer Inflation kommen kann, weil „die Regierung das Geld durch die Inflationsrate trägt“. Das könne beleidigend sein und sollte vermieden werden, sagte der Sprecher. Nach Angaben des Ministeriums müssen Kunden häufig ihren Verpflichtungen nachkommen. Bei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die Behauptung richtig ist, können sich Verbraucher an eine Verbraucherberatungsstelle wenden oder sich anderweitig rechtlich beraten lassen.
„Gewaltprävention“ bei den Preisbremsen
Die Anordnung der „Fehlblocker“ an den Preisbremsen richtet sich nach den Preisen der Arbeit – zum Beispiel Cent pro Kilowattstunde, die sich in Jahresbetrachtung nach Verbrauch ausdrücken. „Zu den Grundkosten addieren sich die Betriebskosten multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch und ergeben somit eine höhere Jahresrechnung“, heißt es in einer wichtigen Erläuterung der Bundesnetzagentur.
Hinsichtlich möglicher Verfahren vor dem Bundeskartellamt gilt: Nicht das Bundeskartellamt muss den Missbrauch nachweisen – nicht das Unternehmen. Das Kartellamt muss Händler dazu zwingen, den Missbrauch einzustellen oder Geldstrafen zu zahlen. Auch der wirtschaftliche Nutzen solle reduziert werden, erklärte das Ministerium. Das Kartellrecht sollte zusätzlich zu den bestehenden kartell- und wettbewerbsrechtlichen Instrumenten genutzt werden.