Diese Jahrgänge müssen sich beeilen

Das alte “Lappen” ist nicht akzeptabel
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Führerscheinumtausch: In wenigen Tagen ist die Frist abgelaufen – es ist Zeit für diese Geburtstagsfeiern

Rund 43 Millionen Autofahrer haben kürzlich ihre alten „Rüstungen“ gegen neue Führerscheine eingetauscht. Diese Altersgruppen sollten verwenden:

Die Saison der rosa „Lumpen“ neigt sich langsam aber sicher dem Ende zu. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine erneuert werden. Der Führerschein in der Europäischen Union muss also unbefristet sein. Dies hat auch ein gefälschtes Aussehen.

Es wurde eine lange Schichtzeit eingeführt, damit alle Fahrer gleichzeitig in die Büros kamen. Außerdem gibt es viele Führerscheine. Denn ca. 15 Millionen Papierführerscheine und ca. 28 Millionen Kreditkartenführerscheine müssen erneuert werden.

Die erste Verlängerung des Führerscheins ist bereits vorbei

Für die erste Gruppe, die ihren Führerschein umbuchen muss, ist die Frist bereits am 19. Januar 2022 abgelaufen. Bis dahin mussten die zwischen 1953 und 1958 Geborenen ihre Lappen wechseln.

Aufgrund der Corona-Epidemie und möglicher Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung in den Ämtern wurde die Frist jedoch bis zum 19. Juli 2022 verlängert. Ab Juli müssen diese Altersgruppen jedoch den Führerschein umtauschen – ansonsten drohen Verwarnungsgelder.

Führerschein umtauschen – die letzten Tage für den Umtausch Ihres Führerscheins

Wann sollte ich meinen Führerschein erneuern?

Der Gesetzgeber hat zwei Stufen festgelegt, wann der Führerschein erneuert werden muss. Gruppe 1: Führerscheine wurden bis zum 31.12.1998 ausgestellt (Das Änderungsdatum hängt vom Geburtsjahr des Besitzers ab).

  • Stichtag für die Umstellung ist der 19. Januar 2022 – für Gruppen ab Jahrgang 1953 bis 1958
  • Stichtag für die Umstellung ist der 19. Januar 2023 – für Gruppen ab Jahrgang 1959 bis 1964
  • Stichtag für die Umstellung ist der 19. Januar 2024 – für Gruppen ab Jahrgang 1965 bis 1970
  • Umtauschfrist 19.01.2025 – für Gruppen geb 1971 und später
  • die einen Führerschein haben, vor 1953 Geburten müssen ihren Führerschein nicht umtauschen. Sie müssen nur bis zum 19. Januar 2033 ihren Führerschein umtauschen. Damit soll laut Verkehrsministerium ein Umtausch verhindert werden, wobei unklar ist, ob sie nach dem 19. Januar 2033 fahren wollen.

Gruppe 2: Führerscheine, die am oder nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden (hier gilt das Erscheinungsjahr)

  • Umtausch-Ablaufdatum 19. Januar 2026 – für Jahre ausgestellt ab 1999 bis 2001
  • Umtausch-Ablaufdatum 19. Januar 2027 – für Jahre ausgestellt ab 2002 bis 2004
  • Umtausch-Ablaufdatum 19. Januar 2028 – für Jahre ausgestellt ab 2005 bis 2007
  • Umtauschschluss 19. Januar 2029 – im Ausgabejahr 2008
  • Umtauschschluss 19. Januar 2030 – Jahresausgabe 2009
  • Umtausch-Ablaufdatum 19. Januar 2031 – Ausgabejahr 2010
  • Umtauschschluss 19. Januar 2032 – Jahresausgabe 2011
  • Umtausch-Ablaufdatum 19. Januar 2033 – für Jahre ausgestellt ab 2012 bis 2013

Führerscheinumtauschfrist – Gibt es jetzt eine Strafe?

Wer der Pflicht zum Umtausch des Führerscheins nicht nachkommt und das Fahrzeug weiter fährt, dem droht ein Bußgeld. Laut Bußgeldkatalog gilt das Fahren mit einem alten Reifen als Fahren ohne Führerschein.

Sie können dies auf dem Parkplatz tun 10 Euro Strafe der Grund sein. Dies ist nur eine Vorsichtsmaßnahme.

Auch Personen, die nicht von ihrem Führerscheininhaber registriert oder benachrichtigt wurden, müssen ihren Führerschein ändern. Diese Personen müssen Informationen in den Medien oder im Internet überwachen.

Das ist die Gebühr für den Ersatz des Führerscheins

Ein neuer Führerschein ist nicht kostenlos. Eine Gebühr von ca. 25 Euro ist im Büro zu entrichten. Außerdem müssen aktuelle biometrische Passbilder eingereicht werden. Auch das bringt Geld.

Um Führerscheindokument, Führerschein, biometrisches Foto, 25 Euround ein gültiger Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.

Besitzen Sie Ihren alten Führerschein von einer anderen als der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde, benötigen Sie zusätzlich eine Referenzkarte. Diese kann an die Führerscheinstelle geschickt werden. Je nach Situation kann dies postalisch, telefonisch oder online erfolgen. Das hängt vom digitalen Fortschritt der Behörden ab.

Wann läuft der neue EU-Führerschein ab?

Im Gegensatz zu den alten „Rädern“ haben die neuen EU-Führerscheine ein Gültigkeitsdatum. Wie ein Personalausweis oder Reisepass muss er verlängert werden. Die Gültigkeit beträgt 15 Jahre, was laut Bundesverkehrsministerium zu einem Falschbeweis führen soll.

Eine ärztliche Untersuchung oder neuerliche Fahreignungsprüfung ist jedoch nicht erforderlich. Allerdings müssen auch Namensänderungen vorgenommen werden und ein neues Bild auf dem Dokument erscheinen.

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