
Gezielte Täuschung von Menschen über Corona? Das sollte der Hamburger Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger dem Berliner Virologen Christian Drosten nicht vorwerfen.
Der Nanowissenschaftler Roland Wiesendanger sollte dem Berliner Virologen Christian Drosten keine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit vorwerfen. Das geht aus einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) hervor. Nach mündlicher Verkündung der Entscheidung sagte eine Gerichtssprecherin, das Oberlandesgericht habe das Urteil des Landgerichts Hamburg weitgehend bestätigt, Wiesendanger aber eine weitere zuvor verbotene Aussage gestattet.
In einem Interview mit dem Magazin „Cicero“ kritisierte Wiesendanger die frühe Feststellung von Drosten und 26 weiteren Virologen zum natürlichen Ursprung des Coronavirus und sagte: „Das entbehrt jeder Grundlage.“ Nach Angaben des Sprechers sah das Landgericht zunächst keinen ausreichenden Ansatzpunkt für diese Äußerung. Das Landgericht kam zu einem anderen Schluss.
Die Frage nach dem Ursprung des Corona-Virus
Unter dem Titel „Kommt das Coronavirus aus einem Labor? – Herr Drosten führt Politik und Medien in die Irre“ erschien am 2. Februar dieses Jahres ein Interview mit Wiesendanger. Dabei bezog sich der Hamburger Nanowissenschaftler vor allem auf einen offenen Brief, den 27 Virologen veröffentlichten in The Lancet am 19. Februar 2020. Darin wies man die Behauptung, das Virus habe keinen natürlichen Ursprung, als Verschwörungstheorie zurück.Nach Erscheinen des Interviews in Cicerone erteilte Drosten Wiesendanger eine Verwarnung und erhielt die Anordnung vom März 14., 2021.
„Die Entscheidung des Obersten Landgerichts stärkt den Schutz der Privatsphäre von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich für die Gesellschaft einsetzen, vor unangemessener Erniedrigung in klassischen Medien und sozialen Medien“, sagte die Charité. (dpa)