
Stand: 11.12.2022 05:53 Uhr
Viele Mitarbeiter gehen vorzeitig in den Ruhestand. Bundeskanzler Scholes sieht darin ein Problem – und will dafür sorgen, dass viele Menschen künftig erst mit 67 in Rente gehen.
Bundeskanzler Olaf Scholes will, dass weniger Menschen vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in Rente gehen. „Es ist wichtig, den Anteil der Menschen zu erhöhen, die tatsächlich bis zum Rentenalter arbeiten können. Das fällt vielen Menschen heute schwer“, sagte der SPD-Politiker Funke der Mediengruppe und der französischen Zeitung „Ouest-France“.
Auch Schalls sieht „Potenzial zur Steigerung“ des Frauenanteils am Arbeitsmarkt. „Dafür müssen wir aber die Ganztagsangebote in Kitas, Kitas und Schulen ausbauen.“
Arbeitskräftemangel
Nach Berechnungen des Bundesinstituts für demografische Forschung gehen in Deutschland mehr Menschen in den Vorruhestand. Dementsprechend scheiden viele Menschen mit 63 oder 64 Jahren aus dem Arbeitsmarkt aus – also vor Erreichen der Regelaltersgrenze.
Gleichzeitig leidet die deutsche Wirtschaft unter Arbeitskräftemangel. „Manches lässt sich auffangen, indem man bessere Startchancen für junge Menschen schafft und in die berufliche Aus- und Weiterbildung investiert“, sagte Scholz. “Wir werden Zuwanderung aus anderen Ländern brauchen, um unseren Wohlstand zu sichern.”
Scholz: „Wir waren zu lange ein Einwanderungsland“
Scholz unterstützte auch das Vorhaben der Bundesregierung, die Einbürgerung in Deutschland zu erleichtern. „Lange Zeit wurden Zuwanderer in Deutschland so behandelt, als würden sie das Land wieder verlassen – die Staatsbürgerschaft hatte keine Priorität“, sagte er. “Aber wir waren zu lange ein Einwanderungsland und wollen es jetzt auf internationale Standards bringen.”
In vielen Staaten wird die Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren verliehen. Auch hierzulande soll es so sein, “wenn man Deutsch kann, sein eigenes Geld verdient und keine Straftaten begeht”, sagte Schaals. Ampel hat kürzlich mit mehreren Gesetzesvorschlägen begonnen, die deutsche Einwanderungspolitik zu reformieren. Sog. Aufenthaltsrechts- und Staatsbürgerschaftsänderungsgesetz.