
Berlin (dpa) – Das Wohngeld steigt, Hartz IV wird zur Bürgerleistung und die Krankenversicherung wird für viele Versicherte teurer: Auf Verbraucher kommen im neuen Jahr viele Änderungen zu, viele davon treten bereits im Januar in Kraft . . . Zusamenfassend.
Geld der Bürger
Bürgerbeiträge ersetzen das Hartz-IV-System. Die Zahlung für den Zusatzschutz erhöht sich um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Die meisten Änderungen treten jedoch erst am 1. Juli in Kraft. Dann muss sich der Arbeitsplatz um die Arbeitslosen kümmern.
Kindesunterhalt
Das Kindergeld steigt auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet zusammen 31 Euro für das erste und zweite Kind und 25 Euro monatlich für das dritte Kind.
Wohngeld
Das Wohngeld beträgt etwa 190 bis 370 Euro im Monat. Außerdem können sich mehr Personen bewerben. Familien, die keine Sozialhilfe beziehen, aber dennoch über ein geringes Einkommen verfügen, können eine staatliche Mietbeihilfe beantragen.
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherungsbeiträge steigen um 0,2 Prozent auf 2,6 Prozent. Der Beitrag ist 2019/2020 in doppelter Hinsicht auf 2,4 Prozent gesunken – aber auch dann soll er Anfang 2023 wieder steigen. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.
Erhöhung der Krankenkassenprämien
Für Versicherte darf der Krankenkassenbeitrag – der derzeit bei etwa 15,9 Prozent liegt – um 0,3 auf 16,2 Prozent erhöht werden.
Für Pflegekräfte gibt es keine Impfungen
Die seit März geltende Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen entfällt möglicherweise.
Klimaanlage kostet für Heizung
In den meisten Fällen müssen Hauseigentümer die Steuer für diejenigen zahlen, die eine Heizungsanlage haben. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümer aufgeteilt. Wenn das Haus nicht sehr wetterempfindlich ist, muss der Hausbesitzer mehr tun. Derzeit müssen Mieter eine Abgabe entrichten, die dazu beitragen soll, den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid zu reduzieren.
Spätester Abgabetermin der Grundsteuer
Eigenheimbesitzer müssen ihre Grundsteuern bis Ende Januar einreichen. Letzter Termin war Ende Oktober. Wegen langsamer Einreise wurde verlängert.
Elektronische Invaliditätsbescheinigung
Arbeitgeber sind nun verpflichtet, sich an der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zu beteiligen. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorlegen, erhalten aber in der Praxis einen Ausdruck ihrer Unterlagen.
Änderungen an Midi-Funktionen
Bei sogenannten Midi-Jobs erhöht sich das Gehalt. Beschäftigte dieser Gruppe können künftig 2.000 Euro statt 1.600 Euro verdienen. Bisher mussten Arbeitnehmer einen geringen Betrag zur Sozialversicherung zahlen.
Änderung des Führerscheins
Fahrer, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 gegen ein neues EU-Dokument in Form einer Kreditkarte umgetauscht haben.
Tabaksteuer
Die Steuern auf Zigaretten, Zigarren und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig 18 Cent.
LPG-Verbrauchsteuer
Wer sein Auto mit Autogas, auch LPG genannt, betankt, muss tief in die Tasche greifen. Der Steuersatz endet und es gilt die reguläre Steuer von 409 Euro pro Tonne. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als Benzin oder Diesel.
Autopreis
Die Zahl der Autos auf deutschen Autobahnen wird erhöht. Lärm- und Luftverschmutzungskosten werden bei der Preiskalkulation berücksichtigt.
wiederverwendbar
Künftig werden auch Restaurants, Bistros und Cafés Getränke und Speisen in Mehrwegbehältern servieren.
Lieferkettengesetz
Der Supply Chain Act, der den Schutz der Menschenrechte in der globalen Lieferkette zum Ziel hat, gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 gleichzeitig tätigen Mitarbeitern. Es zwingt Unternehmen zum Handeln, wenn sie Produkte aus dem Ausland beziehen.
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